Käuferleitfaden
Auf Mallorca kaufen – aus dem Ausland
Alles, was internationale Käufer wissen müssen, um einen Neubau in Santanyí sicher zu erwerben: Formalitäten, Fristen, Steuern und wie El Mirador den Weg einfach macht.
Die NIE: Ihre Identifikationsnummer
Unverzichtbar für jeden Vertrag, jede Kontoeröffnung und jede Steuerzahlung in Spanien. Beantragung beim spanischen Konsulat in Ihrem Land oder bei einer Polizeidienststelle in Spanien; auch Ihr Anwalt oder Gestor kann sie mit Vollmacht beantragen. Übliche Dauer: ein bis vier Wochen.
Ein spanisches Bankkonto
Erleichtert Ratenzahlungen, Versorgungsverträge, Gemeinschaftskosten und Grundsteuer und ist Voraussetzung für eine Hypothek. Die meisten Banken eröffnen Konten für Nichtresidenten mit Reisepass, NIE und Einkommensnachweis.
Reservierung, Privatvertrag und Notartermin
Bei El Mirador gilt das übliche Neubauverfahren: Reservierung mit Anzahlung, die die Wohnung vom Markt nimmt, privatschriftlicher Kaufvertrag mit Zahlungsplan und notarielle Urkunde mit Schlüsselübergabe nach Fertigstellung. Alle Anzahlungen sind gemäß dem spanischen Baugesetz (LOE) abgesichert.
Finanzierung für Nichtresidenten
Spanische Banken vergeben Hypotheken an Nichtresidenten, üblicherweise bis zu 60–70 % des Schätzwerts mit Laufzeiten bis 20–25 Jahre. Typische Unterlagen: Reisepass und NIE, Steuererklärung des Heimatlandes, Gehaltsabrechnungen oder Firmenbilanzen, Kontoauszüge und Bonitätsauskunft. Wir stellen gern den Kontakt zu Banken her, die mit internationalen Käufern arbeiten.
Steuern und Kosten beim Neubau
Auf den Preis einer neuen Wohnung fallen, als Orientierung, an:
| Mehrwertsteuer (Neubau) | 10 % |
| Stempelsteuer (AJD) · Balearen, allgemeiner Satz | 1,2 % |
| Notar, Grundbuch und Gestoría | ≈ 1 % |
Richtwerte zum Zeitpunkt der Veröffentlichung; die Sätze können je nach Wert und geltendem Recht abweichen. Grunderwerbsteuer (ITP) fällt bei Neubau nicht an. Bitte immer mit Ihrem Steuerberater bestätigen.
Vollmacht und Unterzeichnung aus der Ferne
Wenn Sie nicht reisen können, erteilen Sie Ihrem Anwalt oder einer Vertrauensperson eine notarielle Vollmacht. Eine außerhalb Spaniens unterzeichnete Vollmacht muss mit Apostille versehen und von einem beeidigten Übersetzer übersetzt sein. Auf Wunsch ist ein Dolmetscher beim Termin dabei.
Nach dem Kauf
Versorgungsverträge, Eigentümergemeinschaft, jährliche Grundsteuer (IBI) und Müllgebühr, Hausratversicherung und, falls Sie hier wohnen, Anmeldung bei der Gemeinde. Als Nichtresident geben Sie jährlich die Einkommensteuer für Nichtresidenten für die Immobilie ab. Wir begleiten Sie bei allen Anmeldungen.
So begleiten wir Sie
Der Verkauf ist nur der Anfang. Ein seriöser Bauträger zeigt sich in dem, was nach der Reservierung passiert.
Spanisch, Englisch und Deutsch. Videobesichtigung und Klärung aller Fragen, bevor Sie reisen.
Notar, Gestoría, Bank und Versorger. Ein Ansprechpartner während des gesamten Prozesses.
Zahlungsplan, Garantien, Grundrisse und Baubeschreibung jederzeit auf Ihrer Wohnungsseite verfügbar.
Alle Kosten vor der Reservierung erklärt. Was wir nicht wissen, fragen wir bei denen, die es wissen.
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Dieser Leitfaden dient nur zur Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Jede persönliche Situation ist anders: Wir empfehlen, die Angaben vor der Unterzeichnung mit einem unabhängigen Anwalt oder Steuerberater zu prüfen.